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Inventarisierung im Insolvenzverfahren: das Verzeichnis der Massegegenstände

Am Anfang jeder Verwertung steht die Frage: Was ist eigentlich da? Die Inventarisierung beantwortet sie vollständig und belegbar. Sie ist die Grundlage für Bewertung, Drittrechte und Verkauf.

Inventarisierung§ 151 InsOCheckliste
Stand: Oktober 2026Lesezeit ca. 6 MinutenInsoSupport GmbH

Dieser Inhalt ist nur auf Deutsch verfügbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Insolvenzverwalter muss ein Verzeichnis aller Gegenstände der Insolvenzmasse aufstellen (§ 151 Abs. 1 InsO).
  • Für jeden Gegenstand ist der Wert anzugeben, bei Abhängigkeit von Fortführung oder Stilllegung beide Werte (§ 151 Abs. 2 InsO).
  • Zusammen mit dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) bildet es die Grundlage der Vermögensübersicht (§ 153 InsO).
  • In der Praxis wird jede Position vor Ort mit Foto, Typenschild, Seriennummer und Standort erfasst und mit dem Anlagenverzeichnis abgeglichen.

Was die Insolvenzordnung verlangt

Nach § 151 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Bei jedem Gegenstand ist dessen Wert anzugeben. Hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. Besonders schwierige Bewertungen können einem Sachverständigen übertragen werden (§ 151 Abs. 2 InsO).

Das Verzeichnis ist zusammen mit dem Gläubigerverzeichnis (§ 152 InsO) und der Vermögensübersicht (§ 153 InsO) die Grundlage für den Bericht des Verwalters und die Entscheidungen der Gläubiger.

Was erfasst wird

BereichBeispiele
Maschinen und AnlagenBearbeitungszentren, Pressen, Drehmaschinen, Förderanlagen, Kompressoren
FahrzeugePkw, Transporter, Lkw, Stapler, Anhänger
Betriebs- und GeschäftsausstattungWerkzeuge, Regale, Werkbänke, Büromöbel, IT und Telefonanlagen
UmlaufvermögenRohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe, halbfertige und fertige Erzeugnisse, Handelsware
ImmateriellesSoftware, Lizenzen, Marken, Domains, Kundenstamm
Fremdes EigentumLeasing- und Mietgegenstände, Kundeneigentum, Kommissionsware, jeweils gekennzeichnet

So läuft eine Inventarisierung vor Ort ab

  1. VorbereitungAnlagenverzeichnis, Hallenpläne und Verträge werden gesichtet, Räume und Bereiche festgelegt.
  2. Erfassung je BereichJede Position erhält eine Nummer und wird mit Foto, Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer, Menge und Zustand aufgenommen.
  3. AbgleichDie vorgefundenen Gegenstände werden mit der Anlagenbuchhaltung abgeglichen. Fehlende und zusätzliche Positionen werden dokumentiert.
  4. Drittrechte kennzeichnenLeasing, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt werden je Position vermerkt (siehe Aussonderung und Absonderung).
  5. Bewertung und ÜbergabeDie Liste wird um Werte ergänzt und als Verzeichnis mit Fotodokumentation übergeben.

Checkliste für die Inventarisierung

  • Schlüssel, Zugänge und Alarmanlagen geklärt
  • Anlagenverzeichnis und Hallenpläne liegen vor
  • Leasing-, Miet- und Finanzierungsverträge gesammelt
  • Bereiche und Räume eindeutig benannt
  • Jede Position mit Foto und Typenschild erfasst
  • Seriennummern bei Maschinen, Fahrzeugen und IT notiert
  • Fahrzeugbriefe und Schlüssel gesichert
  • Warenbestände gezählt oder gewogen
  • Fremdes Eigentum gekennzeichnet
  • Abweichungen zum Anlagenverzeichnis dokumentiert

Mehr zu unserer Inventarisierung von Anlage- und Umlaufvermögen.

Häufige Fragen

Wer erstellt das Verzeichnis der Massegegenstände?

Verantwortlich ist der Insolvenzverwalter. In der Praxis beauftragt er für die Erfassung und Bewertung von Maschinen, Anlagen und Warenbeständen meist einen spezialisierten Dienstleister oder Sachverständigen.

Werden auch Gegenstände Dritter erfasst?

Ja. Leasing- und Mietgegenstände, Kundeneigentum und Ware unter Eigentumsvorbehalt werden mit aufgenommen und gekennzeichnet. So kann der Verwalter Herausgabeverlangen schnell prüfen.

Wie lange dauert eine Inventarisierung?

Ein Büro oder eine kleine Werkstatt ist oft an einem Tag erfasst. Größere Produktionsbetriebe mit mehreren Hallen brauchen mehrere Tage.

Was ist der Unterschied zwischen Inventur und Inventarisierung?

Die Inventur ist die jährliche Bestandsaufnahme für den Jahresabschluss. Die Inventarisierung im Insolvenzverfahren erfasst das gesamte Vermögen für das Verzeichnis nach § 151 InsO, einschließlich Werten und Rechten Dritter.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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