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Liquidationswert und Fortführungswert: Unterschied und Bedeutung

Zwei Zahlen entscheiden im Insolvenzverfahren über viel: der Wert bei Fortführung des Betriebs und der Wert bei seiner Zerschlagung. Hier erfahren Sie, wie beide Werte entstehen und wofür sie gebraucht werden.

BewertungZerschlagungswert§ 151 InsO
Stand: Oktober 2026Lesezeit ca. 7 MinutenInsoSupport GmbH

Dieser Inhalt ist nur auf Deutsch verfügbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Fortführungswert ist der Wert eines Gegenstands, wenn der Betrieb weiterläuft und der Gegenstand im Unternehmen genutzt wird.
  • Der Liquidationswert (auch Zerschlagungswert) ist der Erlös, der beim Einzelverkauf im Zuge einer Stilllegung realistisch erzielbar ist.
  • Nach § 151 Abs. 2 InsO sind beide Werte anzugeben, wenn der Wert davon abhängt, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird.
  • Der Liquidationswert liegt meist deutlich unter dem Fortführungswert, weil Zeitdruck, Demontage, Transport und begrenzte Nachfrage den Erlös drücken.

Die Begriffe im Überblick

Im Insolvenzverfahren und bei der Bewertung von Sicherheiten tauchen mehrere Wertbegriffe auf, die oft durcheinandergehen. Für bewegliches Anlagevermögen wie Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung sind vor allem diese vier wichtig:

BegriffBedeutungTypischer Einsatz
FortführungswertWert des Gegenstands im laufenden Betrieb, eingebaut, angeschlossen und genutzt.Fortführung, übertragende Sanierung, Unternehmensverkauf
LiquidationswertRealistischer Erlös beim Einzelverkauf nach einer Stilllegung, meist unter Zeitdruck.Stilllegung, Zerschlagung, Sicherheitenbewertung
Verkehrswert (Marktwert)Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Zeitdruck erzielt würde.Kauf, Verkauf, Finanzierung
WiederbeschaffungswertKosten, um einen gleichwertigen Gegenstand neu oder gebraucht zu beschaffen.Versicherung, Schadensfälle

Der Begriff Zerschlagungswert wird meist gleichbedeutend mit dem Liquidationswert verwendet. Gemeint ist immer der Wert, den ein Gegenstand hat, wenn der Betrieb aufgelöst und das Vermögen einzeln verkauft wird.

Warum § 151 InsO beide Werte verlangt

Der Insolvenzverwalter erstellt ein Verzeichnis der Massegegenstände. Nach § 151 Abs. 2 InsO ist bei jedem Gegenstand dessen Wert anzugeben. Hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. Besonders schwierige Bewertungen können einem Sachverständigen übertragen werden.

Der Grund ist praktisch: Die Gläubiger entscheiden im Berichtstermin, ob das Unternehmen stillgelegt oder vorläufig fortgeführt wird (§ 157 InsO). Dafür brauchen sie eine belastbare Gegenüberstellung. Erst der Vergleich von Fortführungs- und Liquidationswert zeigt, ob sich eine Fortführung oder ein Verkauf des Betriebs als Ganzes lohnt.

Was den Liquidationswert bestimmt

Der Liquidationswert ist kein Prozentsatz vom Neupreis, sondern das Ergebnis einer Marktanalyse. Entscheidend sind vor allem diese Faktoren:

  • Nachfrage am Gebrauchtmarkt: Standardmaschinen, Stapler und Fahrzeuge verkaufen sich schnell, Sondermaschinen nur an wenige Interessenten.
  • Alter, Zustand und Wartung: Laufzeiten, Betriebsstunden, Wartungsnachweise und sichtbare Mängel.
  • Demontage und Transport: Fundamente, Medienanschlüsse und Schwertransporte kosten den Käufer Geld und mindern sein Gebot.
  • Zeitrahmen: Muss die Halle bis zu einem Stichtag geräumt sein, sinkt der erzielbare Erlös.
  • Verwertungsweg: Online-Versteigerung, Freihandverkauf, Paketverkauf oder Verkauf des Betriebs als Ganzes führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
  • Rechte Dritter: Leasing, Sicherungsübereignung und Eigentumsvorbehalt bestimmen, wem der Erlös zusteht (siehe Aussonderung und Absonderung).

Netto, Aufgeld und Kosten richtig ausweisen

Bei Versteigerungen zahlt der Käufer zusätzlich zum Zuschlag meist ein Aufgeld. Ein gutes Gutachten sagt deshalb klar, ob Werte netto oder einschließlich Aufgeld angegeben sind und ob Demontage- und Verwertungskosten bereits berücksichtigt wurden. Nur so lassen sich Gutachtenwert und späterer Erlös sauber vergleichen.

So ermitteln wir beide Werte

  1. Besichtigung vor OrtWir sehen jede Position an, fotografieren sie und nehmen Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer und Zustand auf.
  2. Abgleich mit dem AnlagenverzeichnisPositionen aus der Buchhaltung werden den vorgefundenen Gegenständen zugeordnet, Abweichungen werden dokumentiert.
  3. MarktanalyseVergleichbare Verkäufe, Händlerangebote und Ergebnisse von Versteigerungen bilden die Grundlage für jeden Wert.
  4. GutachtenFortführungs- und Liquidationswert je Position, Summen nach Gruppen, Kennzeichnung der Rechte Dritter und eine Fotodokumentation.

Mehr zu unseren Wertgutachten für Maschinen und Anlagevermögen.

Häufige Fragen

Ist der Liquidationswert immer niedriger als der Fortführungswert?

Meistens ja, weil beim Einzelverkauf Zeitdruck, Demontage- und Transportkosten anfallen und der Gegenstand nicht mehr im laufenden Betrieb genutzt wird. Bei sehr gefragten Gütern wie Fahrzeugen oder Standardmaschinen liegen beide Werte oft nah beieinander.

Was ist der Unterschied zwischen Liquidationswert und Zerschlagungswert?

In der Praxis keiner. Beide Begriffe bezeichnen den Wert, der beim Einzelverkauf nach einer Stilllegung des Betriebs realistisch erzielbar ist.

Wer ermittelt die Werte im Insolvenzverfahren?

Der Insolvenzverwalter ist für das Verzeichnis der Massegegenstände verantwortlich. Schwierige Bewertungen kann er nach § 151 Abs. 2 InsO einem Sachverständigen übertragen, bei Maschinen und Anlagen ist das die Regel.

Brauchen Banken den Liquidationswert?

Ja. Für die Bewertung von Kreditsicherheiten wie sicherungsübereigneten Maschinen ist entscheidend, was im Ernstfall tatsächlich erlöst werden kann. Dafür ist der Liquidationswert die passende Größe.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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