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Sicherstellung von Leasinggut und Sicherungsgut: Leitfaden für Banken und Leasinggeber

Wenn Raten ausbleiben oder ein Kunde insolvent wird, müssen Leasinggeber und Banken schnell handeln, aber rechtssicher. Dieser Leitfaden zeigt, wie eine Sicherstellung abläuft und wie der Wert erhalten bleibt.

SicherstellungLeasingBanken
Stand: Oktober 2026Lesezeit ca. 6 MinutenInsoSupport GmbH

Dieser Inhalt ist nur auf Deutsch verfügbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sicherstellung heißt: Leasing- oder Sicherungsgut wird aufgefunden, gesichert, dokumentiert, abtransportiert und sicher verwahrt.
  • Weggenommen wird nur mit Einverständnis des Besitzers oder in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter, eigenmächtiges Abholen ist unzulässig.
  • In der Insolvenz des Kunden sondert der Leasinggeber aus (§ 47 InsO), die Bank mit Sicherungsübereignung hat ein Absonderungsrecht (§ 51 InsO).
  • Eine lückenlose Zustandsdokumentation mit Fotos schützt vor späterem Streit und ist die Basis für eine gute Verwertung.

Wann eine Sicherstellung nötig wird

  • Kündigung wegen Zahlungsverzug: Der Vertrag ist beendet, der Kunde muss das Objekt zurückgeben.
  • Insolvenz des Kunden: Leasinggut wird ausgesondert, Sicherungsgut im Rahmen der Absonderung verwertet (siehe Aussonderung und Absonderung).
  • Vertragsende ohne Rückgabe: Das Objekt wird nicht zurückgegeben oder ist nicht auffindbar.
  • Gefahr für den Wert: Das Objekt wird nicht gewartet, unsachgemäß genutzt oder droht verkauft zu werden.

Rechtlich sauber vorgehen

Auch wenn der Leasinggeber Eigentümer ist, darf er das Objekt nicht gegen den Willen des Besitzers wegnehmen. Das wäre verbotene Eigenmacht. Eine Sicherstellung erfolgt deshalb mit Einverständnis des Besitzers, auf Grundlage einer Herausgabevereinbarung oder in Abstimmung mit dem vorläufigen oder endgültigen Insolvenzverwalter. Verweigert der Besitzer die Herausgabe, bleibt der Rechtsweg.

In der Insolvenz ist der Insolvenzverwalter der richtige Ansprechpartner. Mit Leasingvertrag, Seriennummern und einer klaren Objektliste lässt sich die Herausgabe meist schnell klären.

Ablauf einer Sicherstellung

  1. Auftrag und UnterlagenVertrag, Objektliste mit Seriennummern, letzter bekannter Standort, Ansprechpartner.
  2. Ermittlung und TerminabstimmungStandort prüfen, Termin mit Besitzer oder Insolvenzverwalter vereinbaren.
  3. Vor OrtIdentifikation über Typenschild und Seriennummer, Prüfung von Vollständigkeit und Zubehör, Fotos von allen Seiten.
  4. ÜbergabeprotokollZustand, Schäden, Zählerstände, Schlüssel, Papiere und Zubehör werden schriftlich festgehalten und gegengezeichnet.
  5. Demontage und TransportFachgerechter Abbau, Verladung und Transport, bei Bedarf mit Kran oder Schwertransport.
  6. EinlagerungSichere, trockene Verwahrung bis zur Entscheidung über die weitere Verwendung.
  7. Bewertung und VerwertungMarktwert ermitteln, dann Wiedervermietung, Verkauf an Händler oder Verwertung über Online-Portale.

Warum die Dokumentation entscheidet

Der Zustand bei der Abholung ist die Grundlage für Ansprüche gegen den Kunden, für die Bewertung und für den späteren Verkauf. Fotos von allen Seiten, Typenschild, Zählerstand und sichtbaren Mängeln sowie ein gegengezeichnetes Protokoll vermeiden Streit und erleichtern die Verwertung erheblich.

Wir übernehmen die Sicherstellung von Maschinen und Fahrzeugen einschließlich Transport, Einlagerung, Bewertung und Verwertung.

Häufige Fragen

Darf ein Leasinggeber sein Fahrzeug einfach abholen?

Nein. Auch als Eigentümer darf er das Fahrzeug nicht gegen den Willen des Besitzers wegnehmen. Die Sicherstellung erfolgt mit Einverständnis des Besitzers, auf Grundlage einer Vereinbarung oder in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter.

Was passiert mit Leasinggut in der Insolvenz des Leasingnehmers?

Der Leasinggeber kann das Leasinggut nach § 47 InsO aussondern. Die Herausgabe stimmt er mit dem Insolvenzverwalter ab, danach wird das Objekt sichergestellt und verwertet oder neu verleast.

Wie schnell ist eine Sicherstellung möglich?

Bei klarer Lage und vorliegenden Unterlagen oft innerhalb weniger Tage, in dringenden Fällen auch kurzfristig.

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Objekt mit Seriennummer, Datum und Ort, Zustand und Schäden, Zählerstände, übergebene Schlüssel, Papiere und Zubehör, Fotos sowie die Unterschriften beider Seiten.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick aus der Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die rechtliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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